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Energie-Controlling

Energie-Controlling ist das Zusammenspiel von Erfassung und Auswertung Ihrer Verbrauchsdaten sowie dem Ziehen der richtigen Schlüsse und Einleiten der richtigen Maßnahmen.

Vorteile eines fortlaufenden Energie-Controlling

  • Sie können zeitnah mit der fortlaufenden Kontrolle des Verbrauchs für Heizung, Strom und Wasser energetische Schwachstellen feststellen und beheben.
  • Sie erhalten wichtige Informationen als Entscheidungsgrundlage, um energetische Maßnahmen umzusetzen.
  • Sie können zeitnah die Erfolge getroffener Maßnahmen überprüfen.
  • Erfassung der Verbrauchsdaten

    Voraussetzung für ein erfolgreiches Energie-Controlling ist es ...

    • dass die Energie-Beauftragten zunächst für jedes Gebäude eine Übersicht der Zähler für Heizung, Strom und Wasser erstellen,
    • dass die Energie-Beauftragten oder von ihnen beauftragte Personen die Zählerstände einmal im Monat - möglichst zu einem festen Termin - ablesen. In Schulen, Bildungshäusern und Verwaltungsgebäuden mit mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, empfiehlt es sich, die Zählerstände in kürzeren Abständen (wöchentlich oder 14-tägig) abzulesen,
    • dass die Verbrauchsdaten in die für die Energiebeauftragten entwickelte Datenbank eingetragen werden. Weitere Informationen hierzu werden den Energie-Beauftragten im Rahmen ihrer Schulung von der Klimainitiative zur Verfügung gestellt oder können bei der Klimainitiative sowie der Arge Solar e.V. angefragt werden.
  • Weitergabe der Ergebnisse und Handlungskonsequenzen

    Ein Energie-Controlling kann nur erfolgreich sein, wenn die Informationen weitergegeben und gegebenenfalls Konsequenzen gezogen werden.
    Der oder die Energie-Beauftragte informiert über die Ergebnisse der Auswertung …

    • den Verwaltungsrat und Pfarrgemeinderat bzw. den Pfarreienrat und die Verbandsvertretung
    • die Schulleitung
    • die Leitung der Kindertagesstätte
    • den Hausmeister
    • den Erfasser der Daten (falls er die Erfassung nicht selbst gemacht hat). Er bespricht mit den Verantwortlichen mögliche Handlungskonsequenzen und achtet auf die Umsetzung vereinbarter Maßnahmen