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Verordnungen und Bekanntmachungen - Mittwoch, 1. Februar 2017 - Jahrgang: 161 - Artikel: 2
(Rechtsverbindlich ist der im Kirchlichen Amtsblatt abgedruckte Text)
1. Ökologische Bildung und Erziehung
Die Verantwortlichen in den kirchlichen Kindertagesstätten, Schulen und den außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie in den entsprechenden Verbänden sollen in der ökologischen Bildung und Erziehung Schwerpunkte setzen.
2. Globale Verantwortung
Das Bistum Trier weiß sich in einer globalen Verantwortung. Als Ausdruck dafür pflegt und unterstützt es verschiedene Partnerschaften. Mit der Partnerkirche in Bolivien unterstützt und initiiert es ökologisch nachhaltige Projekte.
3. Kooperation und Mitarbeit in Netzwerken
Eine aktive Mitwirkung von Haupt- und Ehrenamtlichen aus Kirchengemeinden, Verbänden und Einrichtungen in ökologischen Netzwerken sowie in ökologischen Aktionsbündnissen wird befürwortet.
4. Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit
Das Bistum nutzt Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit sowie eigenes vorbildliches Handeln, um im Bereich Natur-, Umwelt- und Klimaschutz gesellschaftlich wirksam zu werden.
1. Gebäude und Grundstücke
Bau- und Sanierungsmaßnahmen sollen umweltschonend und umweltverträglich durchgeführt werden. Lösungen über die geltenden Standards hinaus sollen gesucht werden. An erster Stelle steht hierbei die energetische Sanierung des Gebäudebestands. Der schonende Umgang mit Boden und Naturgütern soll bei der Verpachtung von Kirchengrundstücken vertraglich festgehalten werden.
2. Pflanzen, Tiere und Boden
Im Hinblick auf Artenschutz und Artenvielfalt sollen kircheneigene Gebäude und Grundstücke Lebensmöglichkeiten für gefährdete Pflanzen und Tiere bieten. Die Versiegelung von Bodenflächen soll vermieden bzw. rückgängig gemacht und der Baumbestand erhalten werden.
3. Beschaffung und Infrastruktur
Im Beschaffungswesen sind über die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hinaus die Grundsätze der Umweltfreundlichkeit sowie der Nachhaltigkeit und des Fairen Handels zu berücksichtigen.
4. Energie und Wasser
Zum Schutz der Biosphäre sind alle natürlichen Ressourcen mit größtmöglicher Effizienz einzusetzen. Insbesondere ist der Verbrauch von Energie und Wasser zu reduzieren. Ökologisch sinnvolle erneuerbare Energiequellen (z.B. Wind, Sonne, Wasser und Biomasse) sollen zur Erzeugung bzw. Nutzung von Strom und Wärme bevorzugt eingesetzt werden. Die Reduzierung des CO2-Ausstoßes ist ein vorrangiges Ziel.
5. Abfall
Die Erzeugung von Abfall ist zu vermeiden. Wo Abfall entsteht, ist auf eine umweltverträgliche Verwertung und Entsorgung zu achten in der Reihenfolge: Recycling vor energetischer Verwertung vor Beseitigung.
6. Transport und Verkehr
Zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs, des Schadstoffausstoßes und der Lärmerzeugung sind öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder bei geeigneten Entfernungen dem motorisierten Individualverkehr vorzuziehen.
Das Bistum hat die Diözesane Kommission für Umweltfragen (DKU) eingerichtet. Sie unterstützt und berät den Bischof in Fragen der Bewahrung der Schöpfung sowie der Umsetzung der ökologischen Leitlinien.
Die bzw. der Vorsitzende wird vom Bischof ernannt.
Ihre Mitglieder werden aus kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen oder Verbänden durch den Generalvikar berufen (vgl. KA 1991 Nr. 113).
Das Bistum Trier evaluiert die Umsetzung der Leitlinien alle drei Jahre. Zugrunde liegt eine entsprechende Verfahrensanweisung zur Umsetzung der Ökologischen Leitlinien.
Vorliegende Leitlinien treten rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Trier, den 23. Januar 2017
(Siegel)
Dr. Ulrich Graf von Plettenberg
Bischöflicher Generalvikar